Rückblick mit Ausblick - Teil 2
Der Antrag Dänemarks und dessen Implikationen
Eines vorweg. Es ging und geht nicht um die Frage, ob Walfangaktivitäten indigener Völker legitim oder ebenfalls abzuschaffen sind. Die IWC verständigte sich vor Jahren, dass für einige indigene Gemeinden, die von der IWC anerkannt eine Notwendigkeit zur Durchführung von Walfangaktivitäten zur Stillung ihrer Nahrungsbedürfnisse und Erhaltung ihrer kulturellen Identität haben, Walfangquoten trotz des bestehenden kommerziellen Walfangverbotes vergeben werden. Die Berechnung der Fangquoten unterliegt einem System, dass eben diese Notwendigkeit berücksichtigt und auch auf kleine, stark gefährdete Walpopulationen Fangquoten erteilt.
Über die Jahre hinweg kristallisierten sich Bereiche heraus, die einer sorgfältigen Klärung bedürfen, um eine Unterscheidung zwischen „indigenem“ und kommerziellen Walfang weiterhin gewährleisten zu können. Es handelt sich nämlich bei „Indigenen Rechten“ eben um einen Sonderstatus, einen Rechtsanspruch, der nur unter gewissen Voraussetzungen Anwendung finden darf. Und genau hier setzt die Strategie der Walfanglobby an, diese Graubereiche auszunutzen, um die Grenzen zwischen den beiden Walfangkategorien zu verwischen, sodass die kommerzielle Walfanglobby davon profitieren kann.
Ein paar Beispiele:
„Local consumption“: die Nutzung der Walprodukte, die im Rahmen des indigenen Walfangs gewonnen werden, dürfen nur lokal verwertet und genutzt werden. Was hier jedoch „lokal“ bedeutet ist nicht klar definiert, sondern Interpretationsspielräume bleiben offen. Dänemark versucht durch den Antrag der Ausweitung der Waljagd auf Buckelwale hier die Grenzen zwischen indigenem und kommerziellen Walfang aufzuheben und gibt an, dass „alle in Grönland lebenden Menschen das Recht zur Nutzung der Walprodukte haben“, dass „auch eine kommerzielle Nutzung im Land den Kriterien des indigenen Walfangs entspricht“ und zwischen indigenen Völkern und anderen nicht zu unterscheiden sei. Hmm, in der Tat sind alle Menschen gleich und die Grundwerte der Menschenrechtsdeklaration aus den 1940er Jahren bedarf es hochzuhalten, jedoch schließt dies eben Sonderrechte für indigene Ethnien mit ein. Besteht Grönland auf eine Gleichbehandlung aller und der Kommerzialisierung des Walfangs, so muss das allgemein gültige kommerzielle Walfangverbot eingehalten werden und indigene Ethnien müssten auf die Erteilung sämtlicher Walfangquoten verzichten. Dies kann nicht im Interesse der dort lebenden Inuit sein.
Nutzung von Ressourcen: indigenen Walfang mit einer 100%igen effizienten Nutzung der angelandeten Walprodukte gleichzusetzen basiert auf romantischen Gedanken, die jedoch nichts mit der Realität zu tun haben. Auch wird eben bereits bei der Verteilung von Jagdlizenzen in Grönland die Bindung an indigenen Gemeinden für solche verwischt. Dies erkennt man insbesondere bei der Betrachtung der Jagd auf Kleinwale. Wie hier bereits oftmals angeführt, konnten wir belegen, dass bei Jagden auf z.B. Narwale nur der Zahn des Männchens und somit das wertvolle Elfenbein genutzt wurde und das Fleisch der getöteten Tiere am Eis zurückblieb. Die Kalkulation der nutzbaren Produkte vom Wal unterscheidet sich bei den Indigenen in Grönland gravierend von jener der in Alaska lebenden Inuit. Hätte Grönland Interesse zu zeigen, wie wichtig ihnen ein effizientes Ressourcenmanagement ist, so würden indigene Gemeinden und politische Institutionen zunächst mal alles daran setzen, die katastrophale Ausbeute der Nutzung von Produkten getöteter Tiere zu verbessern. Anzuführen, dass man von einem mehr als 40 Tonnen schweren Finnwal nur ca. 6 Tonnen Fleisch erhält, sind lächerlich und irreführend.
Das Argument, der Wissenschaftsausschuss der IWC habe bestätigt, dass die Bejagung von 10 Buckelwalen die Erhaltung der bejagten Buckelwale nicht gefährdet, kann auch nicht unkommentiert stehen gelassen werden. Fangquoten auf Walbestände im Rahmen des indigenen Walfangs werden alle fünf Jahre vergeben. Und dies auch nur dann, wenn der Wissenschaftsausschuss ausführliches Datenmaterial über die zu bejagenden Wale vorliegen hat. Während die Tschuktschen in Russland und Inuit in Alaska eine Fangquote einfordern, so wird in Grönland eine Fangquote errechnet, die auf einem Walfleischkonsum pro Kopf pro in Grönland lebenden Menschen errechnet wird.
Es geht also nicht nur um die Frage der Auswirkungen der Jagd, sondern ob ein Bedarf für diese Produkte besteht. Soll weltweit die Bejagung von Walen überall zugelassen werden, wo die Bejagung einer gewissen Anzahl von Walen den Bestand der betroffenen Population nicht gefährdet (der Walfanglobby läuft bei diesem Gedanken schon das Wasser im Mund zusammen, ist es ja jene Strategie, die sie verfolgen und das ganze als „nachhaltigen Walfang verkaufen wollen“). Im Fall der Buckelwale sollten sich die Staatenvertreter jedoch vor Augen führen, dass der Wissenschaftsausschuss nicht ausreichendes Datenmaterial für eine Fangquotenvergabe zur Verfügung hat. Dies 2008 genau so wenig wie 2009. Man vergab eine so genannte „Interims“-Empfehlung. Walschutzstaaten hatten vor wenigen Jahren noch intensiv gegen so eine Verteilung von „Interims“-Quoten gewettert, dies dürfte bei vielen jedoch in Vergessenheit geraten sein.
Rolle der USA:
Als Reaktion der Öffentlichkeit auf die Stellungnahme der WDCS gegenüber der Presse wurden wir häufig mit der Frage konfrontiert, was denn das Interesse der USA sei, um sich stark für die Annahme des Antrags ins Zeug zu legen? Es gibt hierfür verschiedene Theorien und jeder mag seinen eigenen Schluss daraus ziehen.
- „Das gute Verhandlungsklima innerhalb der IWC bewahren“
Die kontroverse Diskussion, dank einiger am Walschutz festhaltender Staaten (darunter Deutschland, UK, Belgien, Luxemburg, Portugal, zahlreicher lateinamerikanischer Staaten) wurde der Vorwurf erhoben, die Nicht-Annahme des dänischen Antrages würde das Verhandlungsklima mit den Walfangstaaten und somit den Kompromiss gefährden. Also, wenn Staaten sich darauf einlassen, dass man nicht mehr Inhalte bewertet, sondern sich von rhetorischem Geschwafel Dänemarks und anderen Pro-Walfangstaaten beugt, dann gute Nacht. Darüber hinaus erinnere ich an Teil 1 des Rückblicks. Jedes Mal wenn ein Staat eine Thematik aufbringt, die den Pro-Walfangstaaten unangenehm ist, wurde darauf verwiesen, dass diese nicht Teil der drei Verhandlungspunkte über die „Zukunft der IWC“ sind. Der „indigene Walfang“ ist eben kein solcher Verhandlungsaspekt, warum sollte dann also das Klima innerhalb der Kommission gefährdet werden. Die Staatenvertreter müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, welchen Stellenwert Walschutz noch hat, wenn man sich der diplomatisch provokanten und inhaltlich unfähigen Argumentation Dänemarks beugen würde.
- „Die USA haben ein Interesse indigenen Walfang zu schützen, da die Entscheidung Grönlands Auswirkungen auf den Walfang der Inuit in Alaska haben könnte“.
Zuletzt hatten 2002 Japan und der Pro-Walfangblock verhindert, dass die Inuit in Alaska eine Walfangquote erhalten. Hintergrund war, dass Japan die USA erpresst hatte und eine Zustimmung nur dann geben würde, wenn es im Gegenzug eine Küstenwalfangquote bekäme. Interessanterweise hatten die Inuit damals nicht in einem einzigen Wort Japan dafür kritisiert. Wohl haben die USA ein Interesse daran, in dieser heiklen Frage die Walfanginteressen der Inuit zu vertreten, doch erwartet man als Bürger, dass ein Staat Anträge inhaltlich bewertet. Und inhaltlich ist Dänemarks Antrag eine Farce. Halten sich die USA an die Kriterien des indigenen Walfangs, so sollten sie hier wenig zu befürchten haben, ausgenommen man beugt sich weiterhin den Erpressungsversuchen der Pro-Walfangstaaten.
- Strategische und ökonomische Interessen
Die USA halten zu Grönland intensive bilaterale Beziehungen, da Grönland aus militärischen Gründen ein wichtiger Partner ist. Mit den zunehmenden Veränderungen der Umweltbedingungen des Lebensraumes in der Arktis und der bevorstehenden Erschließung der Bodenschätze gewinnt das nach Unabhängigkeit strebende Grönland an wirtschaftlicher Bedeutung. Ich halte es für den ehesten Grund, der das Verhalten der USA bei der diesjährigen IWC-Tagung erklärt. Dass die Delegation der USA sich nun ändert (Einsetzung eines neuen Kommissärs etc.) und die Delegation der diesjährigen IWC noch jene, der unter der Bush-Administration eingesetzten Delegation war, gibt aber Anlass zur Hoffnung.
Wie geht es weiter?
Eine technische Arbeitsgruppe (es ist unklar, wer da involviert ist!) soll einige Fragen zum grönländischen Antrag klären (was genau, ist ebenfalls unklar!) und danach den Staaten vorlegen. Basierend darauf, soll bei einer eigens einberufenen Konferenz eine Entscheidung über den Antrag fallen. Als erste Reaktion auf die Kritik der WDCS kann als Erfolg gewertet werden, dass sich Staaten nun überlegen, diese Konferenz mit dem zwischenzeitlichen Treffen über die „Zukunft der IWC“ zusammenzulegen. Dies wäre zumindest eine Schadensminimierung und trotzdem bleibt die Kritik aufrecht. Die Welt befindet sich in einer Wirtschaftskrise und es ist keinesfalls zu verantworten, dass man für eine interimistische Entscheidung über Dänemarks Antrag eine eigene Tagung einberuft. Aber anscheinend hat Dänemark die IWC erfolgreich in Geiselhaft genommen.
Für NGOs wird dies eine finanzielle Belastung bedeuten. Doch werden wir alles daran setzen, um nicht nur bei den Entscheidungen vor Ort zu sein, sondern vor allem unsere Aufdeckungs- und Aufklärungsarbeit über die irreführende Argumentation Dänemarks fortsetzen.